← ZURÜCK ZUM HAUPTMENÜ
« Back to Glossary Index
Unter Stakeholdern werden alle Anspruchsgruppen inkl. der klassischen Shareholder verstanden. Stakeholder sind neben Eigentümern, Anteilseignern und Finanzgebern, die Mitarbeiter (z.B. Anspruch auf Beschäftigung, Sicherheit), die Kunden und Lieferanten  (z. B. Anspruch auf Qualität, Zuverlässigkeit), der Staat (z. B. Anspruch auf Steuergelder, Umweltschutz), die Natur (z.B. Anspruch auf Ressourcenschonung und Abfallvermeidung), und die Öffentlichkeit (Parteien, Verbände, Kirchen, Medien etc.).