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Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde am 21.3.2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Große kapitalmarktorienierte Unternehmen werden heute nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet. Investoren, Partner und Verbraucher/-innen verlangen mehr und bessere Informationen über die gesellschaftliche Relevanz der Geschäftstätigkeit, wenn sie entscheiden, ob sie in Unternehmen investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen.
Infolgedessen bilden nichtfinanzielle Informationen bzw. Nachhaltigkeitsthemen auch einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation.
Für international oder global agierende Unternehmen sind nichtfinanzielle Faktoren schon heute wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren, etwa in der Risikobetrachtung. Da Produkte oder Dienstleistungen häufig in vielen verschiedenen Ländern bearbeitet bzw. erbracht werden, sind unterschiedliche rechtliche, soziale und ökologische Vorgaben und Standards zu beachten. Zu einer Sensibilisierung hat hier sicherlich auch die Medienberichterstattung über Missständen bei Arbeitsbedingungen in ausgelagerten Produktionsstätten in Drittstaaten geführt.

Vergleich: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw10-de-berichtspflichten-unternehmen-csr/493972