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Für die nachhaltige Berichterstattung wird von Standardgebern, wie dem IIRC (International Integrated Reporting Council) oder auch durch den GRI (Global Reporting Initiative) Empfehlungen zur Berichterstattung gegeben. Diese Empfehlungen haben 2017 in das CSR (Corporate Social Responsibility) -Richtlinien Umsetzungsgesetz der BRD Eingang gefunden. Hier wird unter den Kapitalien eines Unternehmens nicht nur die Ökonomie und Ökologie , sondern der gesamte Kreislauf zur nachhaltigen Wertschöpfung verstanden.